„Forever Young“, „Atemlos“, „Cheri Cheri Lady“ – Musikgeneratoren im Netz spucken KI-Songs aus, die wie schlechte Coverversionen der Mega-Hits klingen. Dagegen klagen die Urheber jetzt. Warum, erklärt Gema-Chef Tobias Holzmüller
Dass man mithilfe künstlicher Intelligenz ziemlich einfach Songs erstellen lassen kann, ist bekannt. Dass die so erzeugten Lieder nur entstehen können, weil die Musikgeneratoren zuvor mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Songs gefüttert wurden, ist dagegen häufig nicht so bekannt. Oder wird geflissentlich ignoriert.
Die Gema, ein Verein zur Verwertung von Urheberrechten, der stets Geld einnimmt, wenn Musik öffentlich abgespielt wird, hat am 21. Januar Klage am Landgericht München eingereicht, gegen den amerikanischen Anbieter Suno, Inc., einen der führenden KI-Songgeneratoren. Der Vorwurf: Suno verarbeite geschützte Songs, ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen. Werden ...