In Frankreich verliert eine aussichtsreiche Kandidatin fürs Präsidentenamt das passive Wahlrecht, in Rumänien zieht das Verfassungsgericht einen Wahlsieger aus dem Verkehr: WELT-Gastautor Martin Sonneborn findet es bedenklich, wie europäische Gerichte in die Politik eingreifen
ESSAY
Am 31. März 2025 wurde Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Es geht um die Gesamtsumme von vier Millionen Euro, von der auf sie persönlich ein Anteil von 474.000 Euro entfällt. An öffentliche Schuld und Sühne politischer Führungskräfte sind Franzosen gewöhnt: Während die Oppositionsführerin verurteilt wird, sitzen Ex-Premier Nicolas Sarkozy und drei Ex-Minister vor dem Strafgericht.
Das Veruntreuungsverfahren des amtierenden Premiers François Bayrou hängt in der Berufung. Und gegen die Kulturministerin Rachida Dati und den Elysée-Generalsekretär Claude Guéant wurde Anklage erhoben. Es ist also ...